Haben Sie sich für die Variante Pflegegeld entschieden, sind Sie nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, in einem bestimmten Turnus einen Beratungsbesuch zur Qualitätssicherung der Pflege, von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1 = halbjährlich (freiwillig)
Pflegegrad 2 +3 = halbjährlich
Pflegegrad 4 +5 = vierteljährlich
Die Beratungsbesuche sind für Sie kostenfrei!